Das Gefährdungsrisiko auf Baustellen ist naturgemäß sehr hoch.
Auf engstem Raum arbeiten unterschiedlichste Unternehmen – oft unter Zeitdruck - an der Fertigstellung ihrer Arbeit. Die Rücksicht auf andere Unternehmer und Arbeiter bleibt dabei oft auf der Strecke.
Dabei werden oft die grundlegenden Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt.
Die Folge sind erhöhte Unfallzahlen am Bau
Um den steigenden Unfallzahlen am Bau entgegenzuwirken, wurde 1998 die Baustellen-Verordnung (BaustellV) in Kraft gesetzt. Sie hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu gelangen.
Durch die Baustellenverordnung wird der Bauherr in den Kreis der für den Arbeitsschutz mit einbezogen. Er ist für die Umsetzung der Anforderungen aus der Verordnung verantwortlich.
Als Dienstleistungsunternehmen übernehmen wir die Leistungen gemäß Baustellenverordnung in der Planungs- und Ausführungsphase.
Herr Jan Niepoth verfügt als Koordinator über die nötige Qualifikation gem. RAB 30 und kann auf jahrelange praktische Erfahrung am Bau zurückgreifen.
Was ist ein SiGeKo?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gem. RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) 30 Analge B und C auch "SiGeKo" genannt, hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gem. Baustellenverordnung festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Eine genaue Beschreibung finden Sie bei Wikipedia, wenn Sie folgenden Link anklicken: